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Bericht zur Veranstaltung ‚Zwischen den Zeiten, zwischen den Welten – Jüdische DPs im Zeugenstand der ersten beiden Sobibor Verfahren in Frankfurt/Main und West-Berlin 1949/50‘

Die Veranstaltung am 28.8.2017 ‚Zwischen den Zeiten, zwischen den Welten – Jüdische DPs im Zeugenstand der ersten beiden Sobibor Verfahren in Frankfurt/Main und West-Berlin 1949/50‘ war gut besucht. Die Referentin Dagi Knellessen begann den Vortrag mit einem historischen Abriss um die Teilnehmenden mit der Geschichte des Vernichtungslagers Sobibor vertraut zu machen.
Wie auch in den anderen Vernichtungslagern der Nationalsozialisten, Treblinka und Belzec, wurde auch das Vernichtungslager Sobibor von den Nationalsozialisten in grösster Geheimhaltung gehalten. Bis heute ist vergleichsweise wenig über den Massenmord an Jüdischen Menschen in Sobibor bekannt und bis heute gibt es keinen Gedenkort am ehemaligen Vernichtungslager. Im Oktober 1943 gab es in Sobibor einen bewaffneten Aufstand, bei dem ungefähr 300 Menschen aus dem Lager fliehen konnten – ungefähr 80 von ihnen erlebten laut der Referentin das Ende des Krieges. Der Aufstand führte auch dazu, dass die Vernichtung von jüdischen Menschen in Sobibor beendet wurde, denn das Lager wurde nach dem Aufstand dem Erdboden gleichgemacht und damit versucht die Verbrechen die dort stattfanden zu vertuschen. Hätte es den Aufstand nicht gegeben, hätte es auch niemanden gegeben, der*die den dort stattfgefunden Massenmord hätte bezeugen können.
Kurz nach dem Ende der alliierten Besatzungszeit und der Gründung der beiden deutschen Nachfolgestaaten fanden in der BRD zwei Prozesse zum Vernichtungslager Sobibor statt. Die beiden Prozesse fanden 1950 in West-Berlin und Frankfurt am Main statt. Diese beiden Prozesse waren in der Geschichte der gerichtlichen Aufarbeitung der NS-Verbrechen herausragend und von besonderer Bedeutung. In beiden Verfahren hatten Überlebende von Sobibor einen extrem hohen Stellenwert: Sie lösten die Ermittlungen aus, sie vermittelten erste Kenntnisse zur Rekonstruktion des Mordgeschehens und ihre Aussagen bildeten die Hauptbeweislast zur Verurteilung der NS-Täter. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte veränderte sich die Bedeutung der Überlebenden als gerichtliche Zeug*innen in der bundesdeutschen NS-Aufarbeitung. Ungefähr ab Mitte der 1960er Jahre waren die jüdischen Zeug*innen in den Sobibor Prozessen mit einer zunehmend skeptischen Grundhaltung der Justizangehörigen konfrontiert und mit aggressiven Angriffen von Verteidigern, die ihre Aussagen und ihre ganze Person gezielt zu demontieren suchten. Die ersten beiden Sobibor-Prozesse waren unter anderem auch einmalig in der gerichtlichen NS-Aufarbeitung, weil diese noch unter alliiertem Besatzungsrecht stattfanden, welches eigens für die Bestrafung von NS-Verbrechen den Straftatbestand ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘ eingeführt hatte. Auch waren die eingesetzten Richter von den Alliierten ausgewählt und zum Teil selbst Verfolgte des Naziregimes gewesen. Dies machte einen enormen Unterschied zu weiteren NS-Prozessen, die zum einen nicht mehr nach alliiertem Besatzungsrecht stattfanden. Im Verlauf des Vortrsags wurden auch einige der Zeug*innen der ersten beiden Sobibor Prozesse Estera Raab, Samuel Lerer, Philip Bialowitz, Hershel und Josef Cuckierman vorgestellt und darüber gesprochen, welche Rolle sie in den Prozessen einnahmen und wie einige von ihnen auch daran beteiligt waren, dass es überhaupt zu den Prozessen gekommen ist.
Im Anschluss an den Vortrag wurden viele Nachfragen gestellt und noch bis spät in den Abend diskutiert.